- ein Bußgeld (oder auch erstmal nur Verwarnungsgeld) zahlen sollen, oft bloß wegen einer „Standardsituation“ (vielleicht gibt es aber doch auch besondere entlastende Umstände oder auch Verfahrensfehler?)
- sich – aber wie weitgehend? – damit abfinden müssen, dass bei Ordnungswidrigkeiten nicht wie sonst, zumal im Strafprozeß, nach dem persönlichen Verschulden gefragt wird
- von einer Sanktion wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug bedroht sein, die man in der konkreten Lebenssituation als ebenso schlimm wie eine „richtige“ Strafe empfindet
- völlig überraschend von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die eigene Person erfahren, die auf einer haarsträubenden „Geschichte“ von irgendwem beruhen
- als „notorischer“ Fußballfan unter (sich wiederholenden) Vorverurteilungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu leiden, ohne dass tatsächlich greifbare Verdachtsmomente gegen die eigene Person vorliegen
- in der Folge politisch bestimmter Ereignisse mit den Mitteln des Kriminalrechts zur Rechenschaft gezogen werden
- die Fortsetzung einer sei es verbalen, sei es tätlichen (vielleicht „in der Hitze des Augenblicks“ eskalierten) Auseinandersetzung vor Gericht „erleben“
- sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, im Straßenverkehr für die Verletzung oder gar Tötung eines Menschen verantwortlich zu sein (obwohl dieselbe Situation womöglich hundertmal vorkommt, ohne dass etwas passiert!)
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- für eine wirklich üble Gewalttat angeklagt sein, die allgemein „bloß noch Verachtung“ nach sich zieht
- bereits in erster Instanz vor dem Amts- oder Landgericht (möglicherweise unverteidigt!) verurteilt worden zu sein, ohne sich mit dem Urteil einfach so abfinden zu wollen
- bei Polizei oder Staatsanwaltschaft (unter Druck und meist haltlosen Versprechungen) zum „Reden“ aufgefordert zu werden (was eben die eigene Verteidigungsposition unbehebbar schwächen kann!)
- vom Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft genommen zu sein, auch wenn unter Umständen keiner der gesetzlichen Haftgründe vorliegt
- bei einer Sache „erwischt“ werden, mit der man meinte „durchkommen“ zu können (oder die man als Jugendlicher „einfach so“ getan hat)
- sich wegen eines gescheiterten Geschäftes (oder aus sonstigen Gründen) am Ende auch noch wegen Betruges verantworten müssen
- selbst in einer Weise geschädigt sein, dass die Gegenseite nicht bloß für etwaige Schäden aufkommen, sondern auch noch nach Möglichkeit „ihre gerechte Strafe erleiden“ soll
- sich von den Folgen einer schwerwiegenden Verletzung im Wege der Nebenklage vor Gericht wenigstens „ein Stück weit“ zu befreien versuchen
- nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen wenigstens die Umstände, unter denen er zu Tode kam, gerichtlich „aufarbeiten“ und klären lassen
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