- Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (ALG 2/ Hartz IV), Sozialhilfe oder Wohngeld/ Lastenzuschuß,
- die Forderung, einer bestimmten Arbeit nachzugehen, obwohl sie diesen Job für nicht angemessen halten, gar nicht arbeitsfähig sind oder vielleicht Kinder zu betreuen haben,
- das Aussetzen der Zahlung von Kindergeld für ein inzwischen volljährig gewordenes Kind (oder auch die Anrechnung des Betrages auf einen Unterhaltsanspruch),
- komplexe Problemlagen zwischen sozialrechtlichen und familienrechtlichen Regelungen (insbe-sondere Unterhalt; wer darf hier auf wen verweisen? u.v.a.m.),
- eine „drohende“ Versicherungspflicht (und damit unter Umständen auch Pflicht zur Nachzahlung von Beiträgen) wegen „Scheinselbständigkeit“,
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- die Höhe des Beitrags als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. einer Ersatzkasse (womöglich hat auch bereits das Hauptzollamt die Zwangsvollstreckung angekün-digt),
- einen Rentenbescheid (bzw. bereits vorher ein Bescheid zu Ihrem Rentenkonto), mit dem Sie so nicht einverstanden sind,
- Ihre Krankenkasse, die Ihnen die Übernahme notwendiger Behandlungskosten (oder als „Pflegekasse“ die Einordnung eines bedürftigen Angehörigen in die entsprechende „Pflegestufe“) verweigert,
- die Rückforderung von „BAföG“-Geldern, sei es im Rahmen der Darlehensverwaltung, sei es verbunden mit dem Vorwurf eines unrecht-mäßigen Bezuges entsprechender Leistungen.
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